GVV NeckargerachWaldbrunn

Einstellungen zu Cookies und Barrierefreiheit

Cookies

Auf dieser Webseite werden ausschließlich essentielle Daten in Cookies gespeichert, um wichtige Funktionen der Website zu ermöglichen. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Barrierefreiheit

Hier können Sie die Farbkontraste auf dieser Webseite erhöhen. Sie können diese Einstellungen jederzeit deaktivieren.
Zum Hauptinhalt springen Zum Footer springen

Herzlich willkommen

beim Gemeindeverwaltungsverband Neckargerach-Waldbrunn

Standesamt

Seit dem 1. Januar 2024 werden die Aufgaben des Personenstandswesens für die Gemeinden
Binau, Neckargerach, Waldbrunn und Zwingenberg zentral durch den
Gemeindeverwaltungsverband Neckargerach wahrgenommen.

Das Standesamt Hoher Odenwald-Neckartal ist für die vier Gemeinden Waldbrunn, Binau, Neckargerach und Zwingenberg zuständig und betreut damit ein Gebiet mit rund 9.500 Einwohnerinnen und Einwohnern. Der Dienstsitz des Standesamtes befindet sich in Neckargerach.

Zu unseren Aufgaben gehören zahlreiche Angelegenheiten rund um den Personenstand. In allen vier Gemeinden sind standesamtliche Trauungen möglich.

Unser Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

  • Anmeldung und Durchführung von Eheschließungen
  • Beurkundung von Geburten und Sterbefällen
  • Kirchenaustritte
  • Namenserklärungen
  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Ehefähigkeitszeugnisse
  • Ausstellung von Personenstandsurkunden
  • Nachlassgerichtliche Vorerhebungen

Wir möchten Ihnen bei allen standesamtlichen Angelegenheiten kompetent, zuverlässig und persönlich zur Seite stehen. Auf unserer Homepage finden Sie wichtige Informationen, Hinweise und Formulare zu unseren Dienstleistungen.

Eheschließungen

Sie möchten heiraten? Das Standesamt Hoher Odenwald-Neckartal steht Ihnen bei allen Fragen rund um die Anmeldung und Durchführung Ihrer Eheschließung gerne zur Verfügung.

Eheschließungen sind bei uns während der regulären Dienstzeiten sowie samstags möglich. Dabei können Sie Ihre Eheschließung in einer der vier Gemeinden unseres Standesamtsbezirks – Waldbrunn, Binau, Neckargerach oder Zwingenberg – durchführen lassen.

Da jede Eheschließung individuell geplant und vorbereitet wird, vereinbaren wir Termine für Eheschließungen ausschließlich telefonisch. Dabei besprechen wir gemeinsam die notwendigen Unterlagen, den gewünschten Termin sowie den Ort Ihrer Eheschließung. Auch die voraussichtliche Anzahl Ihrer Gäste können Sie bei der Terminvereinbarung mit uns besprechen, damit wir gemeinsam den passenden Trauraum auswählen können.

Wir empfehlen, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, insbesondere wenn Sie einen bestimmten Termin oder eine Eheschließung an einem Samstag wünschen.

Ihr Weg zur Eheschließung

  • Persönliche Kontaktaufnahme

Nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf. Gemeinsam besprechen wir Ihren Wunschtermin, den gewünschten Trauort und die weiteren Schritte auf dem Weg zu Ihrer Eheschließung.

  • Anmeldung der Eheschließung

Die Eheschließung wird beim zuständigen Standesamt angemeldet. Wenn Sie keinen Wohnsitz in unserem Standesamtsbezirk haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das für Ihren Wohnsitz zuständige Standesamt.

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab.

Nach der Anmeldung und Prüfung der Ehevoraussetzungen wird der Termin für Ihre Eheschließung verbindlich vereinbart

  • Ihre Eheschließung

Am vereinbarten Termin findet Ihre standesamtliche Trauung im ausgewählten Trauraum statt.

Anmeldung der Eheschließung

Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie Ihre Eheschließung zunächst beim zuständigen Standesamt anmelden. Bei der Anmeldung wird geprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für Ihre Eheschließung erfüllt sind.

Welches Standesamt ist zuständig?

Zuständig ist grundsätzlich das Standesamt, in dessen Bezirk Sie oder Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie wählen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden möchten.

Die Anmeldung der Eheschließung und der Ort der Trauung müssen nicht identisch sein. Ist die Eheschließung bei einem anderen Standesamt angemeldet worden, können Sie Ihre standesamtliche Trauung grundsätzlich auch beim Standesamt Hoher Odenwald-Neckartal durchführen lassen.

Das zuständige Anmeldestandesamt übermittelt uns die für die Eheschließung erforderlichen Unterlagen und Informationen.

Persönliche Anmeldung

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt grundsätzlich persönlich. In der Regel kommen beide Partner gemeinsam zum Standesamt. Ist eine Person verhindert, kann die Eheschließung unter bestimmten Voraussetzungen auch durch den anderen Partner mit entsprechender Vollmacht angemeldet werden.

Welche Unterlagen benötigen wir?

Welche Unterlagen Sie für die Anmeldung Ihrer Eheschließung benötigen, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab.

Für deutsche Staatsangehörige, die volljährig und ledig sind und bisher keine gemeinsamen Kinder haben, sind in der Regel weniger Unterlagen erforderlich als beispielsweise bei einer früheren Ehe, gemeinsamen Kindern oder einer ausländischen Staatsangehörigkeit.

Je nach persönlicher Situation können unter anderem folgende Unterlagen erforderlich sein:

• gültiger Personalausweis oder Reisepass

• beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister

• aktuelle Aufenthaltsbescheinigung

• Nachweise über frühere Ehen oder Lebenspartnerschaften, zum Beispiel eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

• Nachweise über deren Auflösung

• Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder

• bei ausländischer Staatsangehörigkeit weitere Personenstandsurkunden und gegebenenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis

Bitte besorgen Sie nicht vorsorglich alle genannten Unterlagen. Welche Dokumente in Ihrem persönlichen Fall benötigt werden, klären wir mit Ihnen individuell im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung.

Bei ausländischer Staatsangehörigkeit, früheren Ehen oder besonderen persönlichen Verhältnissen empfehlen wir, sich frühzeitig persönlich mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen, da die Beschaffung und Prüfung ausländischer Urkunden und Nachweise unter Umständen mehr Zeit in Anspruch nehmen kann.

Wir informieren Sie darüber, welche Unterlagen Sie in Ihrem persönlichen Fall vorlegen müssen und in welcher Form diese benötigt werden.

Wann können Sie heiraten?

Sobald die Prüfung der Ehevoraussetzungen abgeschlossen ist und kein Ehehindernis festgestellt wurde, kann die Eheschließung innerhalb von sechs Monaten stattfinden.

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Anne Simon
Standesbeamtin des GVV Neckargerach-Waldbrunn

Telefon: 06263/4201-14
E-Mail: anne.simon(@)neckargerach.de oder standesamt(@)gvv-neckargerach-waldbrunn.de

Trauräumlichkeiten

Trauungen in der Gemeinde Binau

Für Ihre standesamtliche Trauung stehen Ihnen in der Gemeinde Binau zwei unterschiedliche Trauräumlichkeiten zur Verfügung: der Trausaal im Rathaus sowie der Bürgersaal im ehemaligen Bahnhof.

Trausaal im Rathaus Binau

Der Trausaal im Rathaus bietet einen persönlichen und angenehmen Rahmen für standesamtliche Trauungen im kleineren Kreis. Mit Platz für bis zu 20 Personen eignet sich der Raum besonders für Trauungen mit Familie und engen Freunden.

Bürgersaal im ehemaligen Bahnhof

Eine besondere Atmosphäre bietet der Bürgersaal im ehemaligen Bahnhof. Das historische Gebäude verleiht dem Raum einen eigenen Charme und bietet mit bis zu 80 Personen auch größeren Hochzeitsgesellschaften ausreichend Platz.

Bei ausschließlicher Nutzung des Bürgersaals für die Trauzeremonie beträgt die Gebühr 100,00 Euro.

Für Binauer Bürgerinnen und Bürger besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Bürgersaal anzumieten. Hierfür fallen eine Nutzungsgebühr von 120,00 Euro, eine Abnahmepauschale von 25,00 Euro und Reinigungskosten von 35,00 Euro an. Die Gesamtgebühr beträgt somit 180,00 Euro. Zusätzlich ist eine Kaution in Höhe von 100,00 Euro zu hinterlegen.

Bürgersaal im Rathaus Neckargerach
Für Ihre standesamtliche Trauung steht Ihnen im Rathaus Neckargerach der frisch modernisierte Bürgersaal zur Verfügung. Der helle und ansprechend gestaltete Raum bietet ein stilvolles Ambiente und einen schönen Rahmen für Ihren besonderen Tag.

Der Bürgersaal befindet sich im Rathaus in der Hauptstraße 25 und ist bequem sowie barrierearm über einen Aufzug erreichbar.

Besprechungszimmer im Rathaus Neckargerach

Für Trauungen im kleinen Kreis steht Ihnen im Rathaus Neckargerach das frisch modernisierte Besprechungszimmer zur Verfügung. Der helle und ansprechend gestaltete Raum bietet eine persönliche und angenehme Atmosphäre für eine Trauung im familiären Rahmen.

Das Besprechungszimmer bietet Platz für bis zu 8 Personen und kann für standesamtliche Trauungen gebührenfrei genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass der Raum nicht barrierefrei erreichbar ist.

Kleiner Sitzungssaal

Der helle und modern gestaltete Sitzungssaal bietet eine angenehme und persönliche Atmosphäre für Trauungen im kleineren Kreis. Der Raum bietet Platz für bis zu 25 Personen und ist barrierefrei erreichbar.

Für Trauungen mit bis zu 8 Personen ist die Nutzung des Raumes gebührenfrei. Ab 9 Personen wird von der Gemeinde Waldbrunn eine Gebühr in Höhe von 75,00 Euro erhoben.

Gerhard-Hauck-Saal

Für größere Hochzeitsgesellschaften steht der großzügige Gerhard-Hauck-Saal zur Verfügung. Mit seiner offenen Raumgestaltung, dem sichtbaren Holztragwerk und dem hellen Ambiente bietet er einen besonderen und repräsentativen Rahmen für Ihre standesamtliche Trauung.

Der barrierefrei erreichbare Saal bietet Platz für ca. 70 Personen. Für die Nutzung wird von der Gemeinde Waldbrunn eine Gebühr in Höhe von 400,00 Euro erhoben.

Bürgersaal im „Alten Schulhaus“ Schollbrunn

Für größere Hochzeitsgesellschaften bietet der Bürgersaal im „Alten Schulhaus“ Schollbrunn einen großzügigen und besonderen Rahmen für Ihre standesamtliche Trauung. Das historische Gebäude und der geräumige Saal verleihen der Trauung einen eigenen, festlichen Charakter und bieten ausreichend Platz, um diesen besonderen Moment gemeinsam mit Familie und Freunden zu erleben.

Der Bürgersaal bietet Platz für bis zu 150 Personen. Für die Nutzung wird von der Gemeinde Waldbrunn eine Gebühr in Höhe von 340,00 Euro erhoben.

Bitte beachten Sie, dass der Bürgersaal nicht barrierefrei erreichbar ist.

Freie Trauungen am Katzenbuckelsee

Inmitten der reizvollen Landschaft rund um den Katzenbuckel bietet der Katzenbuckelsee eine besondere Kulisse für eine freie Trauung unter freiem Himmel. Die naturnahe Umgebung und der Blick auf den See schaffen einen stimmungsvollen Rahmen für Ihre persönliche Trauzeremonie.

Bitte beachten Sie: Eine standesamtliche Eheschließung kann am Katzenbuckelsee nicht durchgeführt werden. Für die Nutzung des Trauortes erhebt die Gemeinde Waldbrunn eine Nutzungsgebühr in Höhe von 300,00 Euro.

Melanchthonhaus

Ab Frühjahr 2027 steht mit dem Melanchthonhaus eine weitere besondere Trauräumlichkeit in Zwingenberg zur Verfügung.

Der großzügige und lichtdurchflutete Saal bietet mit seiner warmen Holzgestaltung, den großen Fensterflächen und der offenen Galerie ein freundliches und zugleich festliches Ambiente. Der Blick ins Grüne und die natürliche Gestaltung des Raumes schaffen eine angenehme Atmosphäre und einen schönen Rahmen für Ihre standesamtliche Trauung.

Durch das großzügige Raumangebot eignet sich das Melanchthonhaus auch für Trauungen mit einer größeren Hochzeitsgesellschaft. Ein Foyer sowie weitere Nebenräume ergänzen das Raumangebot. Das Gebäude wird derzeit modernisiert und künftig als kommunales Dorfgemeinschaftshaus genutzt.

Schloss Zwingenberg
Schlossstraße 1, 69439 Zwingenberg

Für eine standesamtliche Trauung in ganz besonderem Ambiente bietet das Schloss Zwingenberg eine eindrucksvolle Kulisse. Die historische Schlossanlage hoch über dem Neckar verbindet romantisches Flair mit einem herrlichen Blick auf das Neckartal und schafft so einen außergewöhnlichen Rahmen für Ihren besonderen Tag.

Standesamtliche Trauungen auf Schloss Zwingenberg sind gegen eine zusätzliche Gebühr des Gemeindeverwaltungsverbands in Höhe von 200,00 Euro möglich.

Für die Nutzung der Räumlichkeiten des Schlosses fallen zusätzlich Kosten an, die direkt mit den Schlossinhabern abzurechnen sind. Das Markgräflich Badische Forstamt Zwingenberg erstellt hierfür ein individuelles Angebot.

Informationen zum Schloss Zwingenberg finden Sie hier.